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BGH, 13.06.2006 - 3 StR 189/06 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 345 StPO; § 346 StPO; § 44 StPO
Unzulässige Revision (fehlende Begründung); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende Nachholung der versäumten Handlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde; Verwerfung der Revision wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist nach wirksamer Zustellung
- Judicialis
StPO § 45 Abs. 2; ; StPO § 145a Abs. 1; ; StPO § 345; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.2005 - 1 StR 268/05
Keine Entbindung des Pflichtverteidigers bei Beleidigung durch den Beschuldigten
Auszug aus BGH, 13.06.2006 - 3 StR 189/06
Das Schreiben des Angeklagten, der ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls nach Urteilsverkündung über das Rechtsmittel der Revision belehrt worden ist, könnte auch als Wiedereinsetzungsantrag keinen Erfolg haben, weil - unabhängig von der Frage, ob der Angeklagte ohne eigenes Verschulden an der Frist zur Wahrnehmung des Rechtsmittels gehindert war - jedenfalls die Begründung der Revision in der durch § 345 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Form nicht nachgeholt worden ist, § 45 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 268/05).".